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Ratgeber

Zurückgelassene Sachen in der Mietwohnung

Der Mieter ist ausgezogen oder nicht mehr erreichbar, die Wohnung steht voll. Für Vermieter zählt jetzt die Reihenfolge: dokumentieren, Rechtslage klären, dann räumen.

Schritt eins: alles dokumentieren

Bevor irgendjemand etwas anfasst, wird fotografiert: jeder Raum, jeder Kasten, der Gesamtzustand. Diese Bilder kosten zehn Minuten und ersparen später Diskussionen darüber, was in der Wohnung war und in welchem Zustand. Wie professionelle Bilddokumentation aussieht, zeigt unser Ratgeber zur Fotodokumentation.

Schritt zwei: die Rechtslage klärt Ihre Rechtsvertretung

Ob und wann zurückgelassene Gegenstände geräumt werden dürfen, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls: Es macht einen Unterschied, ob das Mietverhältnis beendet und die Wohnung übergeben wurde, ob der Mieter verschwunden ist oder ob ein gerichtliches Verfahren läuft. Diese Bewertung nehmen wir Ihnen nicht ab – sie gehört zu Rechtsanwalt oder Hausverwaltungsjuristen. Wir räumen erst, wenn die Beauftragung eindeutig ist. Diese Vorsicht schützt am Ende auch Sie.

Der Unterschied zur gerichtlichen Räumung

Läuft ein Räumungsverfahren, gibt der Termin des Gerichtsvollziehers den Takt vor – das ist ein eigener Ablauf mit eigenen Regeln, den wir im Ratgeber zur Zwangsräumung beschreiben. Dieser Artikel hier behandelt den häufigeren Fall: Das Mietverhältnis ist vorbei, die Sachen stehen noch da.

Wenn der Auftrag steht: so läuft die Räumung

Nach Besichtigung oder Fotos bekommen Sie einen Fixpreis, dann wird termingerecht geräumt. Tauchen Dokumente, Fotos oder Wertsachen auf, legen wir sie beiseite und übergeben sie dem Auftraggeber – dokumentiert im Übergabeprotokoll. Auf Wunsch erhalten Sie eine Abfuhr-Dokumentation mit Auflistung und eine Fotodokumentation vor und nach dem Termin. Die Wohnung ist danach besenrein und bereit für Maler, Handwerker und Neuvermietung.

Wenn Gegenstände aufzubewahren sind

Manchmal ergibt die rechtliche Klärung, dass Teile des Inventars aufzubewahren sind. Ein eigenes Lager betreiben wir nicht: Das Lagerabteil mietet der Auftraggeber, wir übernehmen den Transport dorthin – und später, wenn alles geklärt ist, auch wieder hinaus.

Für Verwaltungen mit mehreren Einheiten

Bei mehreren Wohnungen oder ganzen Liegenschaften bündeln wir Termine und Ansprechpartner – ein Angebot, ein Tag, alle Einheiten leer. Mehr dazu auf unserer Seite für Hausverwaltungen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Dürfen wir einfach räumen, wenn der Mieter weg ist?

Das ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls, die Ihre Rechtsvertretung beantwortet. Wir sind der ausführende Betrieb: Geräumt wird, sobald die Beauftragung eindeutig ist – vorher dokumentieren wir auf Wunsch nur den Zustand.

Was passiert mit gefundenen Dokumenten und Wertsachen?

Sie werden beiseitegelegt und dem Auftraggeber dokumentiert übergeben – festgehalten im Übergabeprotokoll. Nichts davon verschwindet im Räumgut.

Könnt ihr Gegenstände für uns einlagern?

Ein eigenes Lager gibt es bei uns nicht. Der Auftraggeber mietet das Lagerabteil und bleibt dort Vertragspartner; wir übernehmen den Transport hin und später wieder zurück.

Wie schnell könnt ihr nach der Schlüsselübergabe räumen?

Meist innerhalb weniger Tage. Bei echtem Termindruck – etwa einem fixen Übergabetermin – geht es nach Absprache auch schneller.

Ersetzt eure Fotodokumentation ein Beweisverfahren?

Sie dokumentiert Zustand und Ablauf sauber mit Zeitstempel. Welche rechtliche Bedeutung ihr im Einzelfall zukommt, bewertet Ihre Rechtsvertretung.

Stichtag steht? Wir auch.

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – Sie erfahren sofort, ob Ihr Termin machbar ist. Und dann halten wir ihn.

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