Räumung für Notare und Rechtsanwälte
Wenn eine Kanzlei eine Räumung beauftragt, geht es selten nur um das Wegbringen. Es geht um Nachvollziehbarkeit: was war da, was wurde gesichert, wann war die Wohnung leer.
Notare als Gerichtskommissäre und Rechtsanwälte beauftragen uns meistens im Zusammenhang mit einer Verlassenschaft. Die Wohnung eines Verstorbenen muss geräumt werden, oft nachdem das Inventar bereits erstellt wurde und nachdem feststeht, wer was bekommt. Manchmal ist auch der umgekehrte Fall gegeben: Die Erben sind noch nicht ermittelt und das Bestandverhältnis läuft weiter, also drängt die Zeit.
Wir gehen bei solchen Aufträgen besonders vorsichtig vor. Alles, was nach Papier aussieht, wird nicht weggeworfen, sondern gesammelt: Verträge, Versicherungspolizzen, Sparbücher, Bankunterlagen, Ausweise, Schriftverkehr. Dasselbe gilt für Schmuck, Uhren, Münzen und Dinge, die einen Wert haben könnten. Diese Gegenstände übergeben wir an die Kanzlei oder an die Person, die Sie uns nennen, gegen Bestätigung.
Den Ablauf dokumentieren wir. Vor der Räumung machen wir Aufnahmen vom Zustand, danach von jedem leeren Raum. Wenn Sie eine Liste der übergebenen Fundstücke brauchen, erstellen wir sie. Das ist kein amtliches Inventar und ersetzt keines, aber es reicht in den meisten Fällen, um gegenüber den Beteiligten zu belegen, was mit den Sachen passiert ist.
Die Rechnung geht an die Kanzlei, mit ausgewiesener Umsatzsteuer und, wenn Sie es brauchen, mit Ihrem Aktenzeichen im Betreff. Wenn ein Massevertreter oder ein Verlassenschaftskurator zahlt, schreiben wir direkt an diese Stelle.
Wenn es sich um eine gerichtlich veranlasste Räumung handelt, halten wir uns an das, was das Gericht vorgibt. Wir stellen die Fahrzeuge und das Personal, wir räumen ab, wenn das Signal kommt, und wir bringen das Räumungsgut dorthin, wohin es soll. Wie das im Ablauf aussieht, steht auf unserer Seite zur Zwangsräumung.
Was wir für Kanzleien mitliefern
- Dokumente, Sparbücher und Ausweise werden gesichert und übergeben
- Übergabe der Fundstücke gegen Bestätigung
- Fotos vor und nach der Räumung
- Liste der übergebenen Gegenstände auf Wunsch
- Rechnung an die Kanzlei mit Aktenzeichen
- Terminabstimmung mit Gericht oder Verwaltung möglich
- Dokumente werden gesichert
- Fotos vor und nach der Räumung
- Rechnung an die Kanzlei
- Fixpreis nach Besichtigung
Vom Anruf zur Übergabe
Auftrag klären
Anruf oder WhatsApp mit Eckdaten: Objekt, Umfang, Stichtag. Wir sagen sofort, ob sich Ihr Termin ausgeht.
Besichtigung & Fixpreis
Kostenlose Besichtigung, danach das schriftliche Angebot: ein Fixpreis, ein verbindlicher Zeitplan.
Räumung
Wir räumen komplett: sichern, verwerten, abtransportieren – sauber getrennt und auf Wunsch dokumentiert.
Übergabe
Besenrein zum Stichtag, mit Fotos und Protokoll, wenn gewünscht. Schlüssel retour, erledigt.
Wenn noch nicht feststeht, wer erbt
Ein häufiger Fall: Der Mietvertrag läuft weiter, die Verlassenschaft ist noch nicht eingeantwortet und jeder Monat kostet Miete. Räumen ist dann heikel, weil noch niemand rechtlich befugt ist, über die Sachen zu verfügen.
Wir machen in solchen Fällen keine Vorgaben, das ist Ihre Beurteilung. Was wir anbieten können: Wir sehen uns die Wohnung an, geben Ihnen einen Fixpreis mit einer Gültigkeit von mehreren Wochen und halten den Termin bereit. Sobald Sie grünes Licht geben, räumen wir. So verlieren Sie keine Zeit mit der Suche nach einer Firma, wenn die Entscheidung dann fällt.
Bei Wohnungen mit sehr viel Inhalt lohnt sich die Besichtigung doppelt: Sie wissen danach, was ungefähr an Wert vorhanden ist, und können das in Ihre Überlegungen einbeziehen. Wenn brauchbare Möbel oder Geräte dabei sind, rechnen wir den Wert an und der Fixpreis sinkt entsprechend.
Häufige Fragen
Erstellen Sie ein Inventar?
Nein, ein amtliches Inventar ist Ihre Aufgabe. Wir erstellen auf Wunsch eine einfache Liste der Gegenstände, die wir gesichert und übergeben haben, mit Fotos. Das ist eine Dokumentation, kein Rechtsakt.
Was passiert mit gefundenem Bargeld oder Schmuck?
Wir legen es zur Seite und übergeben es gegen Bestätigung an Sie oder an die Person, die Sie nennen. Wir behalten nichts und rechnen nichts gegen die Rechnung auf, außer Sie beauftragen ausdrücklich eine Wertanrechnung.
Können Sie einen Termin mit dem Gericht abstimmen?
Ja. Wenn eine gerichtliche Räumung ansteht, richten wir uns nach dem vorgegebenen Termin und sind mit Fahrzeug und Mannschaft vor Ort. Sagen Sie uns den Termin, sobald Sie ihn haben.
Wie lange gilt Ihr Angebot?
Standardmäßig vier Wochen. Wenn Sie mehr Zeit brauchen, weil ein Verfahren läuft, sagen Sie es. Wir halten den Preis dann länger, solange sich am Inhalt der Wohnung nichts ändert.
Stichtag steht? Wir auch.
Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – Sie erfahren sofort, ob Ihr Termin machbar ist. Und dann halten wir ihn.