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Ratgeber

Räumung nach Todesfall: Der Weg durch die schwerste Räumung

Zwischen Trauer und Fristen: die bewährte Reihenfolge, die rechtlichen Leitplanken und die Fehler, die Geld und Frieden kosten.

Orientierung aus der Praxis – rechtsverbindliche Auskünfte geben Notariat und Rechtsanwalt.

Die Reihenfolge, die sich bewährt hat

Woche 1: Wohnung sichern (Schlüssel einsammeln, wer hat welche?), Verderbliches wegwerfen, Post umleiten oder regelmäßig leeren, laufende Kosten sichten (Strom, Miete, Abos). Woche 2–3: Kontakt mit dem Gerichtskommissär (das zuständige Notariat meldet sich üblicherweise), Dokumente sammeln, erste Abstimmung über die Wohnung. Danach: Räumung planen – abgestimmt auf Verfahren und Kündigungsfristen.

Der teuerste Fehler: warten

Der Mietvertrag endet nicht automatisch – die Miete läuft weiter, Monat für Monat, zulasten der Verlassenschaft. Erben oder Kurator können kündigen; die Fristen (oft drei Monate) beginnen aber erst mit der Kündigung. Deshalb: früh mit Hausverwaltung und Notariat reden. Eine mit dem Gerichtskommissär abgestimmte frühere Räumung ist häufig möglich – besonders, wenn dokumentiert wird, was die Wohnung enthielt.

Was vor der Einantwortung erlaubt ist

Üblich und unproblematisch: sichern, dokumentieren, Verderbliches wegwerfen. Heikel ohne Abstimmung: Wertgegenstände entnehmen oder verteilen („Das hätte Mama sicher mir gegeben“) – das kann später zu echtem Streit und rechtlichen Problemen führen. Die saubere Lösung: Foto-Dokumentation des Bestands, Wertsachen listen und verwahren, Verteilung erst nach Einantwortung oder mit Zustimmung aller Erben.

Die emotionale Seite: Tempo rausnehmen, wo es geht

Zwischen Kündigungsdruck und Trauer hilft ein Zwischenschritt: Erinnerungsstücke zuerst. Wir stellen bei Räumungen eine „Familienkiste“ zusammen – Fotos, Briefe, kleine persönliche Dinge – bevor der große Rest bewegt wird. Und niemand muss beim Räumen zusehen: Viele Angehörige übergeben den Schlüssel und übernehmen lieber die fertige, leere Wohnung.

Was ein Profi übernimmt (und was nicht)

Wir übernehmen: Sicherung, Bewertung, Anrechnung, Räumung, kompletter Abtransport, besenreine Übergabe, Dokumentation fürs Verfahren, Abstimmung mit Notariat und Verwaltung. Nicht bei uns: Rechtsberatung, Erbverhandlungen, Behördenwege – dafür gibt es Notariat, Anwalt und die Übergabe-Checkliste für den praktischen Teil danach.

So läuft der Räumtag ab

Ein durchschnittlicher Haushalt ist an einem Arbeitstag geräumt, meist mit einem Team aus drei bis vier Personen. Die erste Etappe gehört den persönlichen Fächern: Schreibtisch, Kästen, Nachtkästchen, Ordner. Alles, was nach Dokument, Erinnerung oder Wertsache aussieht, wird beiseitegelegt und später gemeinsam übergeben. Danach folgen die Räume in festgelegter Reihenfolge, zuletzt Keller und Loggia. Am Ende steht die leere, besenreine Wohnung – die Bilder dazu bekommen Sie noch am selben Abend.

Papier, das später zählt

Für Verfahren und Wohnungsrückgabe sind drei Unterlagen üblich: die Fotodokumentation des Zustands vor Beginn, das Übergabeprotokoll mit Datum, Zählerständen und Schlüsselzahl sowie unsere Rechnung mit klarer Leistungsbeschreibung, die als Nachlassverbindlichkeit verwendbar ist. Ergänzend halten wir auf Wunsch fest, was gesichert und an wen es übergeben wurde. Wer diese Mappe beisammen hat, muss Monate später nichts mehr aus dem Gedächtnis rekonstruieren. Heben Sie die Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens auf.

Häufige Fragen

Wer beauftragt die Räumung – und wer zahlt?

Beauftragen kann, wer verfügungsberechtigt ist: Erben (idealerweise einvernehmlich), der Verlassenschaftskurator oder nach Rückstellung der Wohnung der Eigentümer. Bezahlt wird üblicherweise aus der Verlassenschaft – unsere Rechnung ist entsprechend verwendbar.

Was passiert mit gefundenem Bargeld oder Sparbüchern?

Sie werden dokumentiert und dem Auftraggeber bzw. ins Verfahren übergeben – niemals einfach „mit weggeworfen“. Diese Funde sind häufiger, als man denkt; auch deshalb lohnt professionelle Sortierung.

Wie schnell kann nach der Freigabe geräumt werden?

Meist innerhalb einer Woche: Besichtigung, Fixpreis, Termin. Bei laufenden Kündigungsfristen zählt jeder Tag – wir priorisieren entsprechend.

Wie viele Termine sind bis zur Übergabe nötig?

In der Regel drei: die kostenlose Besichtigung, auf Wunsch auch per Foto oder Video, der Räumtag selbst und die Übergabe an Hausverwaltung oder Käufer. Wer nicht in Wien ist, gibt die letzten beiden an uns ab – wir übernehmen den Schlüssel, räumen, übergeben besenrein und schicken Protokoll samt Bildern.

Stichtag steht? Wir auch.

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – Sie erfahren sofort, ob Ihr Termin machbar ist. Und dann halten wir ihn.

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