Verlassenschaft: der Ablauf im Überblick – und wann geräumt werden darf
Nach einem Todesfall läuft ein geordnetes Verfahren – und nebenbei die Miete. Dieser Überblick ordnet die Schritte, ganz ohne Juristendeutsch.
In Österreich wird jede Verlassenschaft über einen Gerichtskommissär abgewickelt – das ist der Notar, den das Bezirksgericht beauftragt. Er erhebt Vermögen und Erben, nimmt Erbantrittserklärungen entgegen, und am Ende überträgt das Gericht das Erbe mit der Einantwortung. Je nach Fall dauert das einige Wochen bis viele Monate. Wichtig zu wissen: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, und bis zur Einantwortung „gehört“ die Wohnung rechtlich der Verlassenschaft – nicht den künftigen Erben.
Das Kosten-Thema daneben: Mietverhältnisse enden nicht automatisch mit dem Tod. Miete und Betriebskosten laufen weiter, bis gekündigt und übergeben ist – bei Genossenschafts- und Gemeindewohnungen gelten eigene Regeln und Fristen. Deshalb zahlt sich Tempo nach der Freigabe aus: Jeder Monat früher übergeben spart der Verlassenschaft echtes Geld. Zur rechtlichen Bewertung im Einzelfall verweisen wir ehrlich an Notar oder Anwalt – wir sind die Umsetzer, nicht die Berater.
Was Sie schon vor der Einantwortung tun können
Vorbereiten: besichtigen lassen, Fixpreis einholen, Termin reservieren – all das ist unverbindlich möglich, sodass die Räumung am Tag der Freigabe startet. Beim Räumen selbst sichern wir systematisch, was das Verfahren und die Familie brauchen: Urkunden, Sparbücher, Schmuck, persönliche Papiere – dokumentiert und übergeben statt verladen. Verwertbares rechnen wir zugunsten der Verlassenschaft an, und die Übergabe an Verwaltung oder Käufer erfolgt besenrein mit Protokoll.
Für Erben außerhalb Wiens wickeln wir alles aus der Ferne ab – vom Video-Rundgang bis zur Schlüsselrückgabe. Ein Anruf genügt, um zu klären, was in Ihrem Fall wann möglich ist.
Was wir für den Termin brauchen
Damit die Räumung am Tag der Freigabe starten kann, sollte weniges bereitliegen:
- die Freigabe oder Zustimmung von Notariat, Kurator oder Erben
- Zugang zur Wohnung samt Haus- und Kellerschlüssel
- Mietvertrag oder Kündigungsbestätigung mit dem Rückgabedatum
- die Ansprechperson bei Hausverwaltung oder Kanzlei
Mehr ist selten nötig. Fehlt etwas, sagen wir es im ersten Gespräch – niemand soll wegen eines fehlenden Blattes einen weiteren Monat Miete tragen.
Dokumentation für Notariat und Gericht
Verfahren leben von Nachvollziehbarkeit. Wir halten den Zustand vor Beginn in Bildern fest, führen bei Bedarf eine Liste der werthaltigen Stücke samt angerechnetem Betrag und dokumentieren, was gesichert und an wen es übergeben wurde. Den Abschluss bildet das Übergabeprotokoll mit Datum, Zählerständen und Schlüsselzahl. Diese Unterlagen gehen an den Auftraggeber und können unverändert zum Akt gelegt werden – auch Jahre später sind sie noch aussagekräftig.
Häufige Fragen
Dürfen wir vor der Einantwortung überhaupt etwas aus der Wohnung holen?
Persönliche Dokumente für das Verfahren ja; darüber hinaus gilt Zurückhaltung, solange nicht klar ist, wem was zusteht. Im Zweifel kurz den Gerichtskommissär fragen – das erspart Ärger unter Erben.
Wer beauftragt und bezahlt die Räumung?
Üblicherweise die Erben nach der Einantwortung – die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Auch Verlassenschaftskuratoren und Notariate beauftragen uns direkt.
Was, wenn sich die Erben nicht einig sind?
Dann räumen wir nur, was eindeutig freigegeben ist, dokumentieren den Bestand mit Fotos und lagern Strittiges auf Wunsch zwischen – das hat schon viele Familienkonflikte entschärft.
Was geschieht mit Post und Unterlagen, die in der Wohnung liegen?
Sie werden eingesammelt und übergeben, niemals verladen. Behördenbriefe, Verträge, Kontoauszüge und Rechnungen sind für das Verfahren oft wichtiger als das Mobiliar – und gerade sie tauchen erst beim Räumen wieder auf. Auf Wunsch legen wir alles grob geordnet in eine Kiste, damit das Notariat rasch sichten kann.
Stichtag steht? Wir auch.
Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – Sie erfahren sofort, ob Ihr Termin machbar ist. Und dann halten wir ihn.