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Ratgeber

Wenn die Hausverwaltung die Räumung beauftragt

Bei einem Verwaltungsauftrag laufen die Fäden anders zusammen als bei einem privaten Auftrag. Wer gibt frei, wer sperrt auf und an wen geht die Rechnung.

Die schriftliche Freigabe

Bevor wir ein Kellerabteil, eine Wohnung oder einen Gemeinschaftsraum leeren, brauchen wir eine schriftliche Freigabe der Verwaltung. Eine kurze Mail genügt, sie muss aber eindeutig sein: Adresse, Stiege, Top oder Abteilnummer, Umfang der Räumung und Datum.

Das schützt beide Seiten. Wir wissen genau, was weg soll und was stehen bleibt, und die Verwaltung hat einen Nachweis, dass der Auftrag so erteilt wurde.

Zutritt und Schlüssel

Den Zutritt organisiert die Verwaltung, in der Praxis meist über die Hausbetreuung. Wir brauchen den Haustor- oder Hofschlüssel, den Schlüssel zum jeweiligen Raum und, falls vorhanden, den Aufzugsschlüssel.

Wenn am Termin niemand aufsperren kann, verlieren wir einen halben Vormittag. Deshalb fragen wir vorher ab, wer mit Schlüssel erreichbar ist und unter welcher Handynummer.

Bei Kellerabteilen kommt oft dazu, dass die Nummerierung an der Tür nicht mit dem Plan der Verwaltung übereinstimmt. Sagen Sie uns lieber ein Abteil zu viel als eines zu wenig, wir gleichen es vor Ort mit Ihrem Ansprechpartner ab.

Ansprechpartner vor Ort

In vielen Häusern übernimmt das die Hausbetreuung. Sie kennt die Abteile, weiß, welcher Schlüssel wohin gehört, und kann im Zweifel kurz Rücksprache halten.

  • Eine Person mit Schlüssel und Entscheidungsbefugnis
  • Eine Handynummer, die am Termin tatsächlich abgehoben wird
  • Klarheit, welche Abteile oder Räume betroffen sind
  • Information an die Bewohner, wenn Aufzug oder Stiegenhaus länger belegt sind

Protokoll und Fotos

Wir fotografieren vor Beginn und nach Abschluss und schicken die Bilder auf Wunsch per WhatsApp oder Mail. Bei Kellerabteilen halten wir zusätzlich fest, welche Abteilnummern geleert wurden.

Findet sich etwas, das offensichtlich nicht als Sperrmüll gedacht war, etwa Dokumente, Sparbücher oder Schmuck, legen wir es beiseite und übergeben es dem Ansprechpartner. Bewertet wird von uns nichts.

Für die Verwaltung ist das der wichtigste Teil der Unterlagen. Wenn ein Mieter später nachfragt, liegt eine Bilderstrecke vom Zustand vor der Räumung und vom leeren Raum danach vor, jeweils mit Datum.

Abrechnung

Die Rechnung geht an die Verwaltung, mit ausgewiesener Umsatzsteuer, Objektadresse und Top- oder Abteilnummer, damit sie sich sauber zuordnen und weiterverrechnen lässt. Bezahlt wird per Überweisung.

Der Preis steht vor dem Termin fest und ergibt sich aus der kostenlosen Besichtigung: Kellerräumung 290 €, Wohnung bis 45 m² 690 €, 45 bis 90 m² 990 €, Haus 1.990 €, Büro und Gewerbe 890 €. Eine Stundenabrechnung gibt es bei uns nicht.

Was nicht dazugehört

Wir räumen und übergeben besenrein. Endreinigung, Ausmalen, Bodenverlegung oder Arbeiten an Leitungen und Elektrik gehören nicht dazu, dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb. Auch Kran, Möbellift oder Fensterablass bieten wir nicht an.

Wo Verwaltungsaufträge in der Praxis hängen bleiben

Der unklare Auftraggeber

Bei einem privaten Auftrag steht der Auftraggeber neben Ihnen im Vorzimmer. Bei einem Verwaltungsauftrag sitzt er in einem Büro im anderen Bezirk, und vor Ort wartet die Hausbetreuung, die nichts freigeben darf. Wir klären deshalb schon vor dem Termin, welcher Name auf der Rechnung steht und wer inhaltliche Entscheidungen treffen darf. Das sind erfahrungsgemäß zwei verschiedene Personen mit zwei verschiedenen Telefonnummern.

Termin ohne Vorlauf

Verwaltungen melden sich häufig erst, wenn der Stichtag längst feststeht: Übergabe an den Nachmieter am Monatsersten, Anruf am 27. Zwei Kellerabteile gehen so kurzfristig noch, eine volle Wohnung samt Dachbodenanteil selten. Wir sagen dann lieber, welcher Teil an diesem Tag realistisch fertig wird, statt einen Termin zu bestätigen, der am Ende nicht hält.

Das falsche Abteil

Kellerabteile sind in Wiener Zinshäusern selten so beschriftet, wie es die Liste der Verwaltung behauptet. Nummern wurden übermalt, Vorhängeschlösser getauscht, Abteile untereinander weitergegeben. Wir räumen nur, was uns jemand vor Ort zeigt und was gleichzeitig in der Freigabe steht. Stimmt beides nicht überein, bleibt die Tür zu, bis die Verwaltung das schriftlich klärt.

So bereiten Verwaltungen den Termin sinnvoll vor

Am schnellsten läuft es, wenn vor der Besichtigung drei Dinge feststehen: die genaue Bezeichnung des Objekts samt Stiege und Türnummer, der Name der Person mit dem Schlüssel und eine kurze Angabe, ob das Objekt leer, teilmöbliert oder bis zur Decke voll ist. Aus diesen drei Punkten entsteht der Fixpreis. Fehlt einer davon, fahren wir zweimal hin, und der Stichtag rückt näher, ohne dass etwas weitergegangen wäre.

Am Termin selbst hilft ein Mensch, der aufsperrt und wieder zusperrt, mehr als jede Mail. Im Gemeindebau übernimmt das meist die Hausbetreuung, bei Genossenschaften ein Objektbetreuer, im kleinen Zinshaus oft der Eigentümer persönlich. Wir geben den Schlüssel am Ende derselben Person zurück und halten im Protokoll fest, wann das war. Die Fotos des leeren Objekts gehen anschließend an genau jene Adresse, die in der Freigabe genannt ist.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Reicht eine Mail als Freigabe?

Ja, sofern Adresse, Top oder Abteilnummer, Umfang und Datum darin stehen und die Mail von der zuständigen Person der Verwaltung kommt.

Muss jemand von der Verwaltung dabei sein?

Nicht durchgehend. Es braucht aber jemanden, der aufsperrt und am Handy erreichbar bleibt, in der Praxis meist die Hausbetreuung.

Bekommen wir eine Dokumentation?

Ja. Wir schicken Fotos vor und nach der Räumung und listen bei Kellerabteilen die geleerten Abteilnummern auf.

Wie wird abgerechnet?

Fixpreis nach kostenloser Besichtigung, Rechnung an die Verwaltung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, Zahlung per Überweisung.

Was geschieht mit Unterlagen, die im Objekt liegen?

Ordner und lose Papiere sammeln wir getrennt und übergeben sie der Verwaltung, wenn sie das möchte. Ein Transport zu einem zertifizierten Vernichtungsbetrieb ist ebenfalls möglich. Den Auftrag dafür erteilt die Verwaltung allerdings selbst und rechnet die Vernichtung direkt mit diesem Betrieb ab. Wir fahren die Unterlagen nur hin.

Können mehrere Objekte im selben Haus an einem Tag laufen?

Ja, und das ist meist die sparsamere Variante, weil Anfahrt und Halteverbotszone nur einmal anfallen. Drei Kellerabteile in derselben Stiege sind an einem Vormittag machbar, zwei volle Wohnungen im vierten Stock ohne Aufzug nicht. Bei der Besichtigung sehen wir, was zusammenpasst, und fassen es in ein gemeinsames Angebot.

Stichtag steht? Wir auch.

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – Sie erfahren sofort, ob Ihr Termin machbar ist. Und dann halten wir ihn.

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